Kfz Versicherung schützt Fahrer und Besitzer

 

KFZ VersicherungDie Kfz-Versicherung schützt zum einen Besitzer und Fahrer vor finanziellen Ansprüchen. Zudem schützt er Sie auch nach einem Verkehrsunfall, zum anderen bewahrt Sie Fremde davor, sich bei einem Unfall an einen Verursacher halten zu müssen der Zahlungsunfähig ist.


Die Autoversicherung die der Autohalter abgeschlossen hat, kommt also nicht für den eigenen Schaden auf, welcher sich am Auto selbst befindet, sondern nur für die Schäden, die anderen durch einen von Ihnen verursachten Unfall zugefügt wurden. Zudem haftet er, falls er nicht die Schuld trägt aber dennoch Schäden am Auto vorhanden sind.

Gesetzliche Pflicht - die Kfz Versicherung


Der Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Besitzt das Auto keine dieser Versicherungen wird es nicht zugelassen oder sogar zwangsweise abgemeldet. Wer dennoch ohne die nötige Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar. Dem Halter des Autos drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr oder saftige Geldstrafen.

Die Kfz-Versicherung deckt grundsätzlich folgende Punkte ab:

 

  • Personenschäden (zum Beispiel Heilungskosten, Renten)
  • Sachschäden (zum Beispiel Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallunschuldigen oder an anderen zerstörten oder kaputten Sachen)
  • Vermögensschäden
  • Zudem gibt es Mindest-Versicherungssummen (Deckungssummen) die bezahlt werden müssen. Diese belaufen sich für:
  • Personenschäden auf 2,5 Millionen Euro
  • beträgt die Zahl der Verletzten mehr als Zwei muss der Betreffende 7,5 Millionen Euro zahlen.
  • Sachschäden 500.000 Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro


Einen Vergleich der Kfz Versicherung finden Sie hier.


Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Schließt man eine Teilkaskoversicherung ab, so deckt diese eigene, aber nicht alle Schäden am Auto befindliche Schäden ab. Glasbruch, Feuer, Diebstahl, Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag sowie Schmorschäden, Unfälle mit Haarwild sowie Schäden durch Maderbisse gehören zum Schutz dazu.


Sie können die Teilkaskoversicherung auch in einem Packet und gegen einen Aufpreis zusammen mit der Kfz-Versicherung erwerben. Letztendlich richtet sich die Höhe der ausgezahlten Prämie der Versicherung grundsätzlich danach, wie hoch der gewilligte Betrag der Selbstbeteiligung ist.

Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls wie die Teilkaskoversicherung freiwillig.
Sie enthält die Leistungen der Teilkaskoversicherung, geht aber weit über die Leistungen der Teilkaskosversicherung hinaus weshalb man für die Vollkaskoversicherung auch letztendlich mehr zahlen muss.
Grundsätzlich werden von der oben genannten Vollkaskoversicherung folgende Bereiche abgedeckt:

  • Vandalismus oder eigen verschuldete Sachschäden

Bei der Auszahlung der Prämienhöhe kommt es hier wieder auf die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung an. Zudem spielt auch der Typ des versicherten Autos eine große Rolle bei der Prämienauszahlung.

 

Beachten Sie bitte, dass eine Rechtsschutzversicherung eine sehr gute Ergänzung zur Kfz-Versicherung darstellt.

 

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