
Die Rürup-Rente stellt eine Basisrente dar, die namentlich in der Umgangssprache auf seinen Begründer Bert Rürup zurückzuführen ist. Damit stellt diese Rentenform eine der zahlreichen Variationen von Vorsorgen der Rentenversicherungen auf dem führenden Markt dar. Grundlegend für diese Rente ist einen Rentenversicherungsvertrag, der dem gesetzlichem Rentenprinzip entspricht, dieser aber nicht gleichzusetzen ist. Im Test schneidet diese Variante überdurchschnittlich gut ab, trotzdem ist ein Vergleich mit anderen Möglichkeiten empfehlenswert, da sich Renten immer nur effizient sind, wenn sie spezifisch auf Lebensprofil eines Menschen abgestimmt sind. Des Weiteren ist die Rürup-Rente auch nicht für jeden Menschen zu beanspruchen, der sich für diese Form der Absicherung interessiert. Aber auch unterschiedliche Anbieter differenzieren sich stark in den Leistungen, die mit der Rürup-Rente einher gehen. Aus diesem Grund ist auch, selbst wenn sich der Kunde für eine solche Rente entschieden hat, der Vergleich unterschiedlicher Anbieter sinnvoll.
Menschen, die selbstständig tätig sind und zugleich hohe Steuerausgaben haben, profitieren in jedem Fall von der Rürup-Rente. Menschen, die zu dieser erwähnten Personengruppe zählen, haben keine Alternative, um ihre Steuerlast effektiver für ihre eigene Zukunft zu nutzen. Im Vergleich dazu kann weder die Riester-Rente, noch eine betriebliche Rentenversicherung beansprucht werden. Ebenso sinnvoll ist der Vertragsabschluss einer Rürup-Rente, wenn es sich bei der Person um einen Angestellten handelt. Auch er kann von dieser Rentenform profitieren. Angestellte haben hierdurch die Möglichkeit für das Alter zu sparen und ihre Steuerausgaben zu minimieren. Die Minimierung erfolgt durch eine gezielte Steuerförderung.
Als wesentlicher Vorteil als Besitzer einer Rürup-Rente sind die steuerlichen Vorzüge zu nennen. So bietet die Rente Steuervorteile, die durch Steuerausgabenabzug legitimiert werden. Als weitere Besonderheit und Vorzug ist der Sonderfall, wenn eine Arbeitslosigkeit eintritt. Im Falle der Arbeitslosigkeit bleibt das Ersparte bis zu diesem Zeitpunkt unbelastet, sodass keinerlei Abzüge des Arbeitslosengeldes vorgenommen werden können. Ebenso ist das Eingezahlte auch in der Anfangsphase vor Pfändungen abgesichert und eine Berufunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden. Damit bietet die Rürup-Rente zahlreiche Vorteile. Ebenso sind allerdings auch die Nachteile vorhanden.
Inhaber der Rürup-Rente können nicht von dem Kapitalwahlrecht gebrauch nehmen, sodass eine Auszahlung immer erst ab dem sechzigsten Lebensjahr erfolgen wird. Ebenso müssen Rentensteuern eingezahlt werden, was allerdings aus steuerlicher Perspektive das einzige Manko darstellt. Ein ebenfalls gravierender Nachteil entsteht bei Eintritt eines frühzeitigen Todes des Rentenversicherten. Frühzeitig meint in diesem Sinne, dass der Tod vor Beginn der Rente eintritt. Wenn dies der Fall sein sollte, haben die Angehörigen kein Recht auf eine Auszahlung des bislang Ersparten.