Die Riester-Rente

 

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, welche vom Staat mit Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Benannt ist die Riester-Rente nach Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung seinerzeit eine staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge vorschlug. Damit sollten die Bürger dazu animiert werden, selbst für das Alter vorzusorgen und sich nicht allein auf die ohnehin immer geringer ausfallende, staatliche Rente zu verlassen.

Seit dem Jahr 2008 gilt, dass wer mit seiner Riester-Rente für das Alter spart, das angesparte Kapital auch für den Bau oder den Erwerb einer Immobilie, welche selbst genutzt wird, verwenden darf. Denn ein eigenes Haus zu besitzen, gilt ebenfalls als gute Altersvorsorge.
Der Staat zahlt seine Zulagen jährlich nach Beantragung aus, jedoch werden die Zulagen dem Riestervertrag direkt zugeschrieben und fließen dem Sparer nicht direkt zu.. Seit 2008 erhält man eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person. Für eigene Kinder, die vor 2008 geboren wurden erhält man jährlich pro Kind noch zusätzlich eine jährliche Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden ist die jährliche Kinderzulage bei der Riester-Rente auf 300 Euro erhöht worden.

Jedoch erhält man die volle Zulage nur, wenn man auch den Mindesteigenbetrag leistet. Seit dem Jahr 2008 beträgt der Mindesteigenbeitrag 4 Prozent vom steuerpflichtigen Bruttovorjahreseinkommen. Wer unterhalb dieser Grenze bleibt hat keinen Anspruch auf die Zulagen. So soll sichergestellt werden, dass nicht nur der Staat allein in die Riester-Rentenverträge einzahlt, sondern der Sparer ebenfalls Geld für das Alter anpart.

 

Kritik an der Riester Rente

Jedoch gibt es auch Kritik an der Riester-Rente. Seit dem Jahr 2000 wurden etwa rund 13 Millionen Riester-Rentenverträge abgeschlossen. Kritisiert wird, dass viele Banken und Sparkassen bewusst andere Altersvorsorgemöglichkeiten verschweigen, weil bei der Riester-Rente höhere Provisionen an die Mitarbeiter gezahlt werden. Ebenfalls kritisiert wird, dass zum einen die Riester-Rente nicht komplett vor Verlusten am Markt geschützt sei und dass von den staatlichen Zulagen eher die Versicherungsgesellschaften profitieren würden als die Sparer. Wer früh stirbt, für den ist die Rente ebenfalls ein Minusgeschäft, denn laut einer Musterrechnung müsste ein heute 30-jähriger etwa 92 Jahre alt werden um die eingezahlten Beträge inklusive Zinsen mit den monatlichen Auszahlungen komplett zurück zu erhalten. Statistisch liegt die Lebenserwartung aber bei 78 Jahren..

Es gilt also genau zu prüfen, für welche Form der Altervorsorge man sich entscheidet. Zumal man bedenken muss, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase voll besteuert wird (Nachgelagerte Besteuerung).